*krimpfan st.v. III, nur Gl. 1,234,
31 (Ra) 3.sg.ind.präs. krimfit . terit: ‚(zer-)
reiben; terere‘. Der Ansatz ist fraglich, da
die Parallele Gl. 1,234,31 (Kb) die Lesung
hrimfit . terit bietet. Denn ein Verb krimpfan
ist sonst im Ahd. nicht belegt. Die Zu-
ordnung zu rimpfan verdient so den Vorzug.
Offen bleibt dabei lediglich, ob es sich um
eine einfache Fehlschreibung (krimfit an-
stelle von hrimfit) handelt oder ob eine
(sonst ebenfalls nicht bezeugte) Präfixbil-
dung gi-rimpfan mit Auslassung von -i- vor r
(vgl. dazu Braune-Reiffenstein 2004: § 71
Anm. 4) vorliegt. Die unentschiedene, kom-
mentarlose Einordnung bei Seebold, Germ.
st. Verben 272 und 308 beider Formen so-
wohl unter urgerm. *hremp-a- als auch unter
*kremp-a- führt jedenfalls nicht weiter.
Ahd. Wb. 5, 411 f.; Splett, Ahd. Wb. 1, 486; Köb-
ler, Wb. d. ahd. Spr. 681; Starck-Wells 347; Schützei-
chel, Glossenwortschatz 7, 414; Graff 4, 611. — Splett
1976: 343.
S. rimpfan.